Information für Patienten der privaten Krankenversicherung
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Erfahrungen zeigen, dass bei der Kostenerstattung durch Private Krankenversicherungen und durch Beihilfestellen sehr häufig Diskussionen zur Erstattung auftreten.
Die Gründe hierfür liegen in der Verschiedenheit der beiden im Rahmen der Privatbehandlung zu berücksichtigenden und streng voneinander zu trennenden Rechtsbeziehungen:
Die Rechnungserstellung (Berechnungsfähigkeit) und Rechnungserstattung (Erstattungsfähigkeit) sind zwei voneinander rechtlich getrennt zu sehende Vorgänge. Deshalb darf und kann der Zahnarzt seine Rechnung nicht nach den Vorstellungen der kostenerstattenden Stellen ausfertigen. Der Zahnarzt hat keinen Einfluss auf die Erstattung der in der zahnärztlichen Rechnung aufgeführten Honorare und Gebührenpositionen durch Private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen.
Manchmal versuchen jedoch auch die privaten Krankenversicherer sich durch unwahre oder einseitig interpretierte Auslegungen der Gebührenordnung vor einer vertragsgerechten Erstattung zu drücken. In diesen Fällen steht Ihnen die privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) kompetent und rechtssicher zur Seite.
Sprechen Sie uns an, nur dann können wir Ihnen weiterhelfen... !
Montag | 08.30 - 14.00 | ||
Dienstag | 08.30 - 12.30 | und | 13.30 - 17.30 |
Mittwoch | 08.30 - 12.30 | und | 13.30 - 17.30 |
Donnerstag | 08.30 - 12.30 | und | 13.30 - 15.30 |
Freitag | 08.30 - 12.30 |
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